Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fight One Schwabach GbR
Rechte und Pflichten des Mitglieds
- Das Mitglied unterliegt der den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachfolgend abgedruckten Hausordnung.
- Das Mitglied ist berechtig,t das Studio während der Öffnungszeiten zu nutzen. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben und sind jederzeit und aktuell auf unserer Website www.fight-one-schwabach.de einsehbar. Änderungen der Öffnungszeiten bzw. des Leistungsangebotes bleiben vorbehalten. Das Fight One Schwabach bleibt an Sonntagen und Feiertagen geschlossen. Das Fight One Schwabach hat im Jahr drei Wochen wegen Urlaub geschlossen. Die Zeiten hierfür werden rechtzeitig bekannt gegeben.
- Das Mitglied wurde darauf hingewiesen, dass es nur dann trainieren darf, wenn es gesundheitlich dazu in der Lage ist, sich dem Fitness- und/oder Kampfsporttraining zu unterziehen.
- Das Mitglied hat umsichtig zu trainieren, dass ihm und anderen kein Schaden zugefügt wird.
- Der Monatsbeitrag kann bei Kostensteigerung pro Vertragsjahr um 2,- Euro angehoben werden. Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz so ändert sich der Beitrag entsprechend.
- Der Vertrag verlängert sich um die Monate, in denen kein Beitrag gezahlt wurde.
- Der Vertrag wird an die aktuelle Situation (z. B. erhöhter Beitrag ab dem 13. Lebensjahr, Beendigung Ausbildung, Studium, Beendigung eines Angebotes usw.) angepasst.
Vertragsdauer
Der Vertrag wird zunächst für 6 oder 12 Monate abgeschlossen und beginnt immer zum Ersten des Folgemonats.
Zahlungsweise
- Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils spätestens um 3. eines Monates im Voraus zur Zahlung fällig und werden per Lastschrift eingezogen.
- Bankrücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen, zuzüglich 5,00 Euro Aufwandsentschädigung,.
- Für den angebrochenen Monat wird ein anteiliger Betrag nach Kalendertagen fällig.
- Soweit das Mitglied die Einrichtungen und Räumlichkeiten des Fight One Schwabach nicht in Anspruch nimmt, ist es nicht berechtigt, das Nutzungsentgeld zu mindern oder zurück zu verlangen oder Schadenersatz zu fordern.
- Soweit das Mitglied aus in seiner Person liegenden Gründen an der Nutzung der ihm durch diesen Vertrag gegebenen Möglichkeiten verhindert ist, wird es jedoch nicht von der Verpflichtung zur Beitragszahlung befreit.
Haftungsausschluss
- Das Fight One Schwabach übernimmt keine Haftung für selbst verschuldete Unfälle des Mitgliedes.
- Das Fight One Schwabach übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände/Wertgegenstände.
- Das Fight One Schwabach haftet für Schäden grundsätzlich nur aus vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
- Gesundheitliche Schädigungen des Mitgliedes aufgrund unsachgemäßen Gebrauches der Geräte/Einrichtungen hat das Fight One Schwabach nicht zu vertreten. Tests werden auf eigene Gefahr hin durchgeführt.
Kündigung
- Die Kündigungsfristbeträgt 3 Monate zum Vertragsende.
- Die Kündigungserklärung hat schriftlich mit Unterschrift zu erfolgen und ist in den Räumlichkeiten der Fight One Schwabach den zuständigen Mitarbeitern vorzulegen, oder per Einschreiben postalisch zuzusenden. Kündigungen per Telefon, SMS, WhatsApp, E-Mail usw. werden nicht anerkannt.
- Der Vertrag verlängert sich um weitere sechs Monate bei 6 und 12 Monatsverträgen, wenn er nicht form- und fristgerecht gekündigt wird.
- Wird der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragsverlängerung schriftlich gekündigt, so verlängert er sich um weitere sechs Monate.
- Bei verspäteter Kündigung erfolgt keine schriftliche Benachrichtigung, sondern die Beiträge werden weiter bis zum nächst möglichen Kündigungstermin abgebucht.
- Für die Kündigung ist ausschließlich das Eingangsdatumbei Fight One Schwabach relevant.
- Krankheit berechtigt nur dann zur außerordentlichen Kündigung (ab Folgemona)t, wenn ein Attest mit genauem Befund vorgelegt wird, in dem ein Sportarzt (Facharzt) bestätigt, dass eine dauerhafte Sportuntauglichkeit vorliegt.
- Ein Grund zur außerordentlichen (vorzeitigen) Kündigung ist nicht gegeben, wenn das Fight One Schwabach sein Sportzentrum innerhalb eines Umkreises von 10 km vom derzeitigen Standort verlegt. Der Vertrag bleibt auch gegenüber einem Rechtsnachfolger des Fight One Schwabach bindend.
- Sollte der Mitgliedsbeitrag ausgesetzt worden sein, bzw. der Vertrag ruhend gestellt worden sein, bzw. Monatsweise kein Mitgliedsbeitrag gezahlt worden sein, so verlängert sich der Vertrag nach Kündigung um diese Monate.
- Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann für die gesamt Vertragslaufzeit weiter zu entrichten, wenn dem Mitglied wegen eines groben oder wiederholten Verstoßes gegen die Hausordnung oder die Regeln des Anstandes oder bei Vorliegen einer Straftat Hausverbot erteilt wird.
- Das Recht des Fight One Schwabach zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
Datenschutz
Das Mitglied erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt als verbindlich an und erklärt sein Einverständnis zur Speicherung seiner persönlichen Daten, die gleichzeitig dem Datenschutz unterliegen.
Schriftfonnklausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Absprache
Mündliche Nebenabreden / Absprachen bestehen nicht.
Salvatorische Klausel
Sollte/n eine oder mehrere Bestimmung/eo des Mitgliedsvertrages der Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Mitgliedsvertrages sowie der Geschäftsbedingungen im übrigen nicht. Der jeweilige Vertrag gilt mit den übrigen Bestimmungen weiter. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in einem solchen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an Stelle der unwirksamen oder undurchführbarenZusätze, dasselbe gilt für etwaige Lücken im Vertrag, sowie in den Geschäftsbedingungen.
Stand Mai 2021